DIE IMMOBILIE ALS WERTSTABILE KAPITALANLAGE


.Immobilien als sichere Kapitalanlagen

Immobilien sind sichere Kapitalanlagen und das aus guten Gründen. Die wichtigsten haben wir Ihnen aufgelistet:

.Inflationsschutz

Durch ständig steigendes Preisniveau verliert Vermögen stetig an Kaufkraft, das dem privaten Vermögensaufbau im Weg steht.

Zwischen 1987 und 2017 lag der Kauf- Kräfteverlust bei rund 41,12%. Von jeweils vorhandenen 100 Euro blieben im Jahre 2017 also nur rund 59 Euro an Kaufkraft. Viele Anlageprodukte sind von der Inflation betroffen, so unter anderem Tages- und Festgeld, Bausparverträge, Sparbücher

und Lebensversicherungen. Im Gegensatz dazu genießen Sachwerte, insbesondere Immobilien einen Werterhalt oder sogar eine kontinuierliche

 

.Schutz vor Krisen

Über Jahrzehnte hat sich die Immobilie auch in Krisenzeiten als stabile Wertanlage bewährt. Durch Währungsreformen wurde das Geld der Deutschen in den vergangenen 150 Jahren drei Mal entwertet.

Grundstücke und Häuser hingegen blieben in der Regel in Ihrem Wert bestehen.

Auch in der jüngeren Vergangenheit: Zwischen 1998 und 2008 erlebten mehr als ein Dutzend Länder einen Staatsbankrott mit erheblichen Zahlungsausfällen, beispielsweise Russland im Jahr 1998

mit Verlusten von 82% oder Argentinien im Jahr 2001 mit ganzen 73%.


 

.Steuervorteile bei der Kapitalanlage

Der Erwerb einer Kapitalanlage-Immobilie kann sich auf die steuerliche Situation des Käufers auswirken. Positiv wirkt sich hier aus, dass Immobilien eine bevorzugte Behandlung gegenüber anderen Anlageformen genießen.

So können unter anderem Kreditzinsen sowie Abschreibungen für die Abnutzung steuerlich geltend gemacht werden und sich so im Zeitverlauf positiv auswirken. Nach einer zehnjährigen Haltefrist ist außerdem ein steuerfreier Verkauf möglich, diesen Vorteil bietet keine andere Geldanlage.


Fazit

Zu Recht sind Immobilien in Deutschland die beliebteste Anlageklasse und sollten in jedem Vermögen vorhanden sein.   

1. Sie schützen vor Inflation

2. Sie bieten Steuervorteile

3. Sie sind sicher auch in Krisenzeiten

4. Sie bieten stabile Einnahmen

5. Sie überzeugen durch eine stabile Wertentwicklung



Wichtige Hinweise zur praktischen Abwicklung


.Abwicklung


Der Käufer schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab oder bietet dem Verkäufer ein notarielles Kaufangebot an. Dieses Kaufangebot wird der Verkäufer in angemessener Frist notariell annehmen. 14 Tage vor der Beurkundung des Kaufangebotes muss dem Käufer der Inhalt des Kaufangebots und der Musterurkunde/ Teilungserklärung bekannt sein. Die Urkunde muss bei der notariellen Beurkundung vorliegen. 


.Grunderwerbsteuer


Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung fällt nach dem bundeseinheitlichen Grunderwerbsteuergesetz grundsätzlich Grunderwerbsteuer an, unabhängig davon, ob das Objekt vermietet oder eigengenutzt wird. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern

3,5 % des Kaufpreises.





.Vertrieb, Marketing, Verkäufer


Die Kosten für die Vertriebsprovisionen und Marketing trägt der Verkäufer. Der Vertrieb erhält eine Innenprovision aus dem Kaufpreis. Im Kauf-preis ist auch der Unternehmergewinn des Verkäufers/Bauträgers enthalten. Der Verkäufer kann aus diesem Gewinnanteil weitere Provisionen an Dritte auszahlen. Dieser Sachverhalt wird vom Käufer mit Unterschrift des notariellen Kaufvertrages ausdrücklich genehmigt, unter Ausschluss von Regressansprüchen gegenüber dem Verkäufer. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Makler, Vertriebsbeauftragte des Verkäufers oder sonstige Dritte nicht Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind, ihren Erklärungen keine für den Verkäufer rechtsverbindliche Bedeutung zukommt, und daher die Haftung des Verkäufers für Erklärungen von Maklern, Vertriebsbeauftragten oder sonstigen Dritten vollständig ausgeschlossen ist.


.Abwicklung & Kaufprozess

Der Weg bis zur Schlüsselübergabe ist einfach und simpel:

.Kaufentscheidung

.Reservierung des Objekts

.Vertragsunterlagen

.Finanzierung


.Notartermin Kunde & Verkäufer

Unterzeichnung des Kaufvertrages

.Grundbuchamt & Notar

Eintragung Auflassungsvormerkung

Löschung Grundpfandrechte


.Kaufpreisfälligkeit & Zahlung

Kaufpreisfälligkeitsmitteilung

Kaufpreiszahlung nach MaBV in Raten


Kaufpreiszahlung nach MaBV-Raten Modell

Die Zahlung erfolgt in 7 Raten, welche nach Fertig-stellung einer definierten Bauphase zu leisten sind.

.Übergabe der Wohnung

Löschung Auflassungsvormerkung

Eigentumsumschreibung auf Käufer


Kaufpreiszahlung nach MaBV- Raten Modell



Die Zahlung erfolgt in 7 Raten, welche

nach Fertigstellung einer

definierten Bauphase zu leisten sind.


Alle Informationen, Angaben und Darstellungen in diesem Exposé wurden mit größter Sorgfalt zusammengetragen, stellen jedoch keinen Prospekt dar. Eine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit kann vom Bauherrn und Vertrieb nicht übernommen werden. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die zeichnerischen Darstellungen entsprechen dem vorläufigen Planungsstand, sind jedoch nicht plan- oder maßstabsgetreu. Einzelne Änderungen oder Anpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für Art und Umfang der Ausführungen sind alleine die geschlossenen Verträge nebst ihren Anlagen (Baubeschreibung, Teilungserklärung etc.) verbindlich. Die in den Plänen, Visualisierungen oder Zeichnungen dargestellte Möblierung stellt nur einen Einrichtungsvorschlag dar und ist nicht Vertragsbestandteil. Für die Ausstattung ist der Text der Baubeschreibung zum Vertrag maßgebend, nicht die zeichnerische Darstellung in den Grundrissen, den Ansichten oder den Visualisierungen.